Umsetzung der EU-Richtlinien

Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos für die IFGE Oder
2. Zyklus von 2016 bis 2021

 

 

 

Die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken – HWRM-Richtlinie – verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erstellung einer vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos, deren Ziel es ist, hochwassergefährdete Gebiete auszuweisen.

 

Für den ersten Planungszyklus wurde innerhalb der IKSO-Arbeitsgruppe G2 „Hochwasser” der erste Bericht über den Verlauf der Arbeiten in diesem Bereich in der Internationalen Flussgebietseinheit Oder erstellt. Da die HWRM-Richtlinie es vorsieht, die vorläufige Hochwasserrisikobewertung alle 6 Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren, hat nun die Arbeitsgruppe G2 „Hochwasser“ den Bericht unter Berücksichtigung verfügbarer neuer Informationen verifiziert.

 

Unten finden Sie die Aktualisierung des Berichtes zur vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos für die Internationale Flussgebietseinheit Oder im pdf-Format, die für den zweiten Planungszyklus erarbeitet wurde.

 

IKSO-G2_Aktualisierung_VHWRB.pdf27,74 MB 2018.12.19

Letzte Änderung: 2018.12.17