Wasser als unersetzbare Naturressource

 

Die WRRL basiert auf der Erwägung, dass Wasser keine übliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, so dass es in einem guten Zustand auch an die künftigen Generationen übergeben werden kann.

Die Entscheidung über die WRRL-Anwendung resultiert einmal aus der Tatsache, dass in vielen Ländern und Weltregionen der Mangel an qualitativ guten Wasserressourcen bereits zur Zeit ein limitierender Faktor für ihre weitere Entwicklung ist, zum anderen aus der Tendenz zur ständigen Verschlechterung des Wasserressourcenzustands sowie deren weltweit steigenden Gefährdung.

 



Nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen

 

Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung, der sich konsequent in der Problematik der Wasserressourcen wiederspiegelt, verlangt es, dass ihr Schutz und schonende Nutzung auf einem möglichst großen Gebiet einheitlich verwaltet wird, am besten im Rahmen der natürlichen Einzugsgebiete der großen Fließgewässer, ohne Rücksicht auf die Staats- oder sonstige Verwaltungsgrenzen.

Die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen wird somit zu einem transnationalen Problem, dass nur in einem homogenen rechtlichen und wirtschaftlichen Milieu erfolgreich zu lösen ist.

Die Europäische Gemeinschaft, überzeugt von der Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Problems, strebt nach seiner Lösung auf dem Gebiet aller Mitgliedsstaaten. Zu diesem Zweck erstellte sie die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“. Diese Richtlinie trat am 23.12.2000 in Kraft und umfasst alle Gewässerarten, d.h. Oberflächengewässer, Grundwasser, Übergangs- und Küstengewässer, die sich auf dem EU-Gebiet befinden.